Im Grunde ist die Sache recht einfach:
Das Papiergeldsystem ist (wieder einmal wie schon so oft in der Vergangenheit) am Ende. Ein praktisch ungedecktes Papiergeld, das sich durch den Zins und Zinseszins exponentiell vermehrt ist rein mathematisch zeitlich begrenzt. Dieses zeitliche Ende haben wir jetzt in der westlichen Welt erreicht und alle sogenannten Rettungsmaßnahmen können das Ende zwar hinausschieben es aber letztlich nicht verhindern. Dies ist nicht nur Finanzexperten sondern auch den meisten politisch Verantwortlichen nicht unbekannt, kann aber zwecks Vermeidung von Chaos und Finanzpanik (bank-run) nicht eingestanden werden. Bekanntlich hat jeder Notenbankgouverneur noch am Vorabend einer Währungsreform steif und fest behauptet dass alles in bester Ordnung und unter Kontrolle wäre und kein Grund zur Sorge oder gar zur Panik bestünde, obwohl er entsprechenden Richtlinien und Anweisungen zu einer Währungsreform bereits „in der Schublade“ hatte. Die Frage ist also nicht ob, sondern nur wann und in welcher Form ein Systembruch erfolgen wird.
Speziell in einer solchen Situation gilt folgende Grundregel:
D. h. es geht z. B. auch nicht darum bei welcher Bank man sein Geld liegen hat sondern man darf sein Geld weder bei einer Bank noch in einem Bankschließfach liegen haben. Auch einer Versicherung sein (gutes) Geld laufend zu geben gegen vage Versprechungen in der Zukunft (Rente, Einmalzahlung, Kredittilgungsträger etc.) ist höchst riskant. Eine Versicherung ist gut und notwendig zur Risikoabsicherung aber sie ist keine „Sparkasse“. Auch Banken sind grundsätzlich wichtig und für eine funktionierende Wirtschaft unverzichtbar, allerdings nur insoweit als sie der Wirtschaft dienen (= basic banking“) nicht jedoch soweit sie für die Volkswirtschaft keinen oder wenig Mehrwert schaffen, also quasi parasitär nur zum Nutzen einiger Weniger dem Wirtschaftskreislauf die für ihn so nötigen Ressourcen laufend entziehen („investment banking“). Dass ein zum Schutz der großen Mehrheit der Bevölkerung so dringend erforderliches und so leicht und effizient einzuführendes Trennbankensystem durch den Widerstand der Finanzlobby nicht durchgesetzt werden kann, zeigt nur zu gut wie abhängig die Politik vom Finanzkapital bereits ist.
Auch Banken und Versicherungen sind nur Unternehmen und können rein wirtschaftlich wie der Installateur um die Ecke Pleite gehen. Beispiele der Vergangenheit diverser Pleiten von Versicherungsgesellschaften und Banken sollten als Warnhinweis genügen. Vermehrte offene oder verdeckte oft nur rein buchmäßige Sanierungen von einzelnen Banken und/oder Versicherungen weil „too big to fail“ lösen das Problem nicht, sondern ganz im Gegenteil, sie verschärfen es, da eine betriebswirtschaftlich notwendige Bereinigung nicht erfolgt und daher sich das Risiko eines Gesamtsystemzusammenbruchs ständig erhöht.
Unser Rat kann daher nur sein:
Dies weil wir einerseits die Bonität und Seriosität von Banken nicht wirklich beurteilen können (gegenwärtige Bilanzierungspraxis!) und andererseits bei einer zu erwartenden neuerlichen und dann weitaus dramatischeren Bankenkrise gerade die kleinen, selbständigen und lokalen Banken durch das dann ausbrechende Chaos am schwersten betroffen sein werden. Bei den „Großen“ werden die mächtigen Interessen der Finanzlobby und der von ihr abhängigen Politik einen Gesamtzusammenbruch verhindern. Trotzdem werden auch bei den Großbanken Verluste bei den Sparern erzwungen werden.
Wenn Sie die angebotenen Produkte von Beratern genau prüfen werden Sie feststellen, dass Sie zwar, falls ein Gewinn erzielt wird, daran beteiligt werden, bei Verlusten allerdings tragen Sie meist das volle Risiko alleine! Das schließt Beratung (möglichst auf Erfolgshonorarbasis) ohne gleichzeitig die rechtliche oder faktische Verfügungsmacht über das eigene Vermögen zu verlieren nicht aus. Im Gegenteil diese Art der Beratung ist selbstverständlich willkommen.
Damit sind die wesentlichsten Voraussetzungen zur Vermögenssicherung erfüllt und jeder weitere Rat wird wieder relativ einfach. Alle sogenannten (interessanten, hochrentierlichen) Veranlagungen bei denen eigenes Vermögen in die Hände Dritter gelegt wird schließen sich aus. Dazu gehören alle Fonds, Finanzprodukte und (Guthabens-) Konten jeglicher Art bei Dritten, Fremdaufbewahrung von Vermögen, Erlebensversicherungspolizzen, Ansparpläne aller Art etc. – der Phantasie der Finanzwirtschaft sind, wenn es darum geht an das Geld der Bevölkerung heranzukommen, ja bekanntlich keine Grenzen gesetzt.
Ob dann das unter eigener Kontrolle stehende (Geld-) Vermögen in Realitäten, Edelmetallen, Edelsteinen, Kunst oder sonstigen Sachwerten (dazu zählen auch Aktien!) oder auch in immateriellen Werten (wie z. B. in ein gutes, entspanntes und gesundes Leben, in glückliche Familienverhältnisse, in die Pflege von Freundschaften, in Natur- und kulturelle Erlebnisse etc.) angelegt wird, bleibt jedem selbst überlassen, wobei eine gewisse Streuung zu empfehlen sein wird, die einzelnen Schwerpunkte jedoch den persönlichen Vorlieben überlassen bleiben müssen.
Günther Robol – Wien, im Jänner 2015
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